HÖHERE LEISTUNG

Machen Sie sich mit dem Verfahren zur Erlangung eines Zertifikats vertraut

  1. Es können Zertifikate ausgestellt werden, die in den Zuständigkeitsbereich der Polnisch-Ukrainischen Handelskammer fallen, der im Gesetz über Handelskammern vom 30.05.1989. Mai 2009 (konsolidierte Fassung: Gesetzblatt von 84, Nr. 710, Pos. XNUMX, in der geänderten Fassung) und die Satzung der Polnisch-Ukrainischen Handelskammer.
  2. Zertifikate werden auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags des Unternehmers (Antragstellers) ausgestellt, der von autorisierten Personen unterzeichnet und bei der Zertifizierungsabteilung der Polnisch-Ukrainischen Handelskammer eingereicht wird. Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen können auch elektronisch in Form von Scans eingereicht werden, sofern die Vorlage der Originale nach Erhalt erforderlich ist, andernfalls wird keine Bescheinigung ausgestellt.
  3. Inhaltlich sollte der Antrag insbesondere den gewünschten Inhalt des Zertifikats angeben sowie die Person angeben, die den Antragsteller in Angelegenheiten des Zertifikats vertritt, und deren Kontakttelefonnummer angeben.
  4. Soweit es für die Erstellung des Zeugnisses erforderlich ist, sind dem Antrag eine Darstellung des Sachverhalts sowie die Darstellung weiterer für den Inhalt des Zeugnisses relevanter Umstände und Angaben beizufügen.
  5. Bei einem Antrag auf eine Bescheinigung über die Rechtsstellung einer Wirtschaftseinheit sollte zunächst der Umfang der beantragten Bescheinigung (Bestätigung, einzeln oder gemeinsam, über die Tatsache der Registrierung des Unternehmers, den Gegenstand der Tätigkeit, die Grundsätze der Vertretung oder andere Umstände im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmers).
  6. Ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Eintritt von Umständen, die eine Befreiung von der vertraglichen Haftung begründen können, sollte insbesondere eine detaillierte Beschreibung der Umstände, die zur Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrags führen, sowie Datum und Ort ihres Eintritts enthalten sowie den Zeitraum des Eintritts dieser Umstände und ihrer Auswirkungen, Angaben zum Vertrag und seiner Durchführung, insbesondere: Datum des Vertragsabschlusses, Anzahl, Gegenstand, Vertragspartner des Antragstellers, Kausalzusammenhang zwischen den beschriebenen Umständen und deren Umfang Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung des vom Antragsteller vorgelegten Vertrages sowie sonstige für die Ausstellung des Zertifikats erforderliche Informationen. Diese Bescheinigungen können auf Anfrage und an das Unternehmen ausgestellt werden, das im Rahmen des Vertrags, auf den sie sich beziehen, unmittelbar verpflichtet ist. Vorbehaltlich außergewöhnlicher Situationen, die insbesondere durch eine entsprechende Bescheinigung einer zuständigen Organisation im Land des Vorfalls bestätigt werden, dürfen sich die Bescheinigungen nur auf Umstände beziehen, die im Hoheitsgebiet der Republik Polen eingetreten sind.
  7. In einem Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Rechtsnachfolge und alle anderen Umstände, die zur Übertragung von Rechten und Pflichten führen, sollten die Umstände, die die Bescheinigung bestätigen soll, im Einzelnen angegeben werden.
  8. Für die unter Punkt genannten Anwendungen 5, 6, 7 sind Nachweise über den geforderten Inhalt der Bescheinigung beizufügen, die im Original oder in einer von vertretungsberechtigten Personen des Antragstellers als echte Kopie des Originals beglaubigten Fotokopie beizufügen sind.
  9. Gegebenenfalls wird der Antragsteller um die Vervollständigung der Unterlagen bzw. um Erklärungen gebeten, soweit dies für die Ausstellung des beantragten Zertifikats erforderlich ist. Erläuterungen und Vereinbarungen zum Inhalt des Zeugnisses können auch telefonisch oder im elektronischen Schriftverkehr funktionsfähig getroffen werden.
  10. Zeugnisse werden in polnischer oder englischer Sprache erstellt, in Ausnahmefällen auch in anderen Sprachen. Der Bewerber ist verpflichtet, Übersetzungen insbesondere des Tätigkeitsgegenstandes oder der Fachtexte vorzulegen, die in das Zeugnis aufzunehmen sind. Abweichend hiervon können dem Bewerber ggf. die Kosten für die Erstellung des fremdsprachigen Zeugnistextes durch Übersetzer in Rechnung gestellt werden.
  11. Die Zertifikate werden auf Blankoformularen der Polnisch-Ukrainischen Handelskammer erstellt. Sowohl die Originale als auch die Kopien der Zertifikate werden von autorisierten Personen unterzeichnet und mit dem runden Siegel der Polnisch-Ukrainischen Handelskammer versehen.
  12. Zertifikate werden von der Zertifizierungsabteilung der Polnisch-Ukrainischen Handelskammer persönlich an den Antragsteller oder seinen bevollmächtigten Vertreter ausgestellt, gegen eine datierte Quittung, die auf einer Kopie des Zertifikats in den Akten angebracht ist, oder per Post an die vom Antragsteller angegebene Adresse gesendet . Auch eine Abholung per Kurier ist auf Kosten des Antragstellers möglich.
  13. Die Polnisch-Ukrainische Handelskammer hat das Recht, die Erstellung und/oder Ausstellung des Zertifikats ganz oder teilweise zu verweigern, wenn die in diesem Verfahren festgelegten Bedingungen nicht erfüllt sind oder keine ordnungsgemäße und zuverlässige Bestätigung des angeforderten Inhalts vorliegt mit beigefügten Dokumenten oder im Falle der Feststellung, dass die geforderten Umstände von der Polnisch-Ukrainischen Handelskammer nicht bestätigt werden können.
  14. Nach Erhalt des Zertifikats und Zahlung der Gebühr stellt die Polnisch-Ukrainische Handelskammer eine Rechnung über das ausgestellte Zertifikat aus.

Bescheinigung über Umstände, die eine Befreiung von der vertraglichen Haftung begründen können

Eine Bescheinigung über den Eintritt von Umständen, die „höhere Gewalt“ darstellen und die Grundlage für die Befreiung von der vertraglichen Haftung bilden, wird von der Polnisch-Ukrainischen Handelskammer in genau definierten Situationen im Zusammenhang mit Geschäftstransaktionen ausgestellt.

Um ein Zertifikat zu erhalten, ist ein Antrag per E-Mail mit einer detaillierten Beschreibung der konkreten Sachverhalte, für die das Zertifikat gelten soll, erforderlich. Außerdem sollten Sie Scans von Dokumenten beifügen, die den beschriebenen Sachverhalt bestätigen, also Vertrag, Anhang, Anlagen, Protokolle, Korrespondenz mit Kunden und Lieferanten usw. Die Korrespondenz sollte an die E-Mail-Adresse gesendet werden slawomir.szymusiak@pol-ukr.com.

Nach positiver Prüfung des Antrags und der eingereichten Unterlagen erhalten Sie weitere Hinweise zur Zustellung der Papierdokumente und den Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung.