Unternehmen, die durch den Krieg Verluste erlitten haben, können diese nun melden, um später Entschädigungen zu erhalten. Das ukrainische Schadensregister ermöglicht es ukrainischen Unternehmen, Ansprüche wegen Beschädigung oder Zerstörung von Infrastruktur sowie wegen Vermögensverlust geltend zu machen. Wichtig ist, dass neben direkten Verlusten auch entgangene Gewinne erfasst werden.
Eine Schadensmeldung garantiert zwar keine schnelle Entschädigung, aber ohne die Dokumentation Ihrer Verluste können Sie in Zukunft keine Entschädigung erhalten.
W neue Rechtswarnung Das ARZINGER-Team erklärt, wer einen Anspruch geltend machen kann, welche Schäden unter die neuen Kategorien fallen und worauf bei der Beweissicherung zu achten ist.
Link zum Verlustregister der Ukraine: https://rd4u.coe.int/uk/about-the-register